top of page

AGBs

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für unseren Webshop
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für unser Restaurant
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Caterings und Banketts
 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gastronomie Service Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH für unseren Online Shop

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

I. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Gastronomie Service Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH (nachfolgend „Bleibergs GmbH“) und dem Kunden, der das Internetangebot der Gastronomie Service Bleibergs GmbH nutzt (nachfolgend „Käufer“).

 

Die AGB betreffen die Nutzung der Website www.bleibergs.de sowie aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

II. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

III. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Gastronomie Service Bleibergs GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.

 

§ 2 Vertragsschluss

 

I. Der Käufer gibt durch seine Bestellung eine verbindliche Anfrage zum Erwerb der gewünschten Ware ab. Die Gastronomie Service Bleibergs GmbH nimmt diese Anfrage des Käufers durch Übersendung der bestellten Ware an. Es gelten die am Tag der Bestellung aufgeführten Preise und Angaben.

 

II. Bei Bestellungen im Internet wird die Gastronomie Service Bleibergs GmbH dem Käufer den Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigen. Bei dieser Eingangsbestätigung handelt es sich nicht um eine Auftragsbestätigung. Die Gastronomie Service Bleibergs GmbH ist berechtigt die Bestellung des Käufers innerhalb von 3 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

 

III. In Einzelfällen (z.B. bei nicht bezahlten Rechnungen oder Zahlungsunfähigkeit) kann die Gastronomie Service Bleibergs GmbH Bestellungen ablehnen, Mengenbeschränkungen vornehmen oder Vorauszahlungen verlangen.

 

§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Ware vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) in Besitz genommen hat.

Zur Ausübung Ihres Widerrufsrechts bedarf es gegenüber uns einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen:

 

per Post:

Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH

Nürnberger Str. 45A, 10789 Berlin

 

per E-Mail: info@bleibergs.de

 

 im Internet: https://www.bleibergs.de/kontakt/

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (einschließlich der Lieferkosten), unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem uns Ihre Widerrufserklärung zugegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mit Hilfe desselben Zahlungsmittels, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall entstehen Ihnen wegen dieser Rückzahlung zusätzliche Kosten. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten.

 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH

Nürnberger Str. 45A, 10789 Berlin

 

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Paketversandfertige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Kaufpreis zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls tragen wir die Kosten der Rücksendung der Waren. Nicht paketversandfertige Waren werden bei Ihnen abgeholt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Lieferung und Versandkosten 

I. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Versandfristen betragen in der Regel 7 Tage die Woche während der Arbeitszeit nach Versendung der Auftragsbestätigung. 


II. Die Kosten für Verpackung und Versand der Ware sind einzelfallabhängig und werden dem Käufer gesondert berechnet. Für Auslandslieferungen werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Kosten für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. 

III. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er die entstehenden Zusatzkosten zu tragen. 

IV. Sofern es sich bei dem Kauf nicht um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB) handelt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Lieferung an die Transportperson übergeben worden ist. 

§ 5 Rücktrittsrecht 

I. Die Gastronomie Service Bleibergs GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers (z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens) entstanden sind. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen. 

II. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. 

§ 6 Rücksendungen 

I. Im Falle der Rücksendung paketversandfähiger Ware hat der Käufer die Ware auf eine gegen typische Transportgefahren geschützt Weise zu verpacken. Soweit möglich empfehlen wir, bei der Rücksendung die Originalproduktverpackung zu verwenden. 

II. Rücksendungen sind an folgende Adresse zu richten: 

Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH
Nürnberger Str. 45A, 10789 Berlin

§ 7 Preise 

Die im Online Shop angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn es Versandkosten gibt, werden diese gesondert ausgewiesen. 

§ 8 Zahlungsbedingungen 

I. Die Bezahlung der Waren erfolgt per Rechnung, in bar oder durch Kreditkarten. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen. 

II. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Käufer, den Rechnungsbetrag vor Erhalt der Ware zu begleichen. 

III. Der Käufer kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb der auf der Rechnung vermerkten oder vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde. 

IV. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 

V. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung werden dem Käufer Mahngebühren berechnet. Wird eine Rechnung nicht bezahlt oder infolge eines Widerspruchs über Kreditkarten zurückgebucht, so ist die Gastronomie Service Bleibergs GmbH ebenfalls berechtigt, eine Kostenpauschale sowie die angefallenen Bankgebühren in Rechnung zu stellen.

VI. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 

§ 9 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Gastronomie Service Bleibergs GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung der Gastronomie Service Bleibergs GmbH nicht zulässig. 

§ 10 Gewährleistung 

I. Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. 

II. Handelt es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und der Gastronomie Service Bleibergs GmbH erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind der Gastronomie Service Bleibergs GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche ab Kenntnis des Mangels schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft in diesem Fall die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen; insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 

III. Bei Mängeln leistet die Gastronomie Service Bleibergs GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. 

IV. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Gastronomie Service Bleibergs GmbH. 

§ 11 Haftungsbeschränkung 

I. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Gastronomie Service Bleibergs GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch 

die Gastronomie Service Bleibergs GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Gastronomie Service Bleibergs GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt. 

II. Die Gastronomie Service Bleibergs GmbH wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können aber Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden. Wir haften daher nicht für die permanente Verfügbarkeit unseres Online Shops. 

§ 12 Aufrechnung / Zurückbehaltung 

I. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche der Gastronomie Service Bleibergs GmbH aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Käufers sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt. 

II. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche der Gastronomie Service Bleibergs GmbH Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis. 

§ 13 Datenschutz 

Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhebt die Gastronomie Service Bleibergs GmbH Daten des Käufers. Dabei werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die vom Käufer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu schützen und die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften jederzeit einzuhalten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.bleibergs.de/datenschutz/. 

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand 


I. Für diese AGB sowie den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht.

II. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz (Berlin) der Gastronomie Service Bleibergs GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Käufer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 

§ 15 Unwirksame Klauseln 


Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. 

 

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsvertrag in dem
Restaurant Bleibergs
am Nürnberger Str. 45A,10789 Berlin  der Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH

​

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurant Bleibergs (Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH), nachfolgend Restaurant.

 

II. Das Restaurant behält sich das Recht vor, andere als die in der Bestellung genannten Räume/Sitzplätze dem Gast/Gäste/Besteller für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, wenn die zur Verfügungstellung eines anderen Raumes unter Berücksichtigung der Interessen des Restaurants für den Kunden zumutbar ist.

 

III. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Dies gilt ebenfalls für Veröffentlichung in Form von Zeitungsanzeigen oder ähnlichem.

 

§ 2 Vertragsabschluss, Bestellungen

 

I. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Restaurants an den Veranstalter/Besteller zustande; diese sind die Vertragspartner, der Veranstalter/Besteller erkennt mit seiner Unterschrift die vertraglichen Bestandteile und Leistungen in vollem Umfang an.

 

II. Das Restaurant haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Restaurants zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen.

 

III. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Veranstalters/Bestellers sechs Monate. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Restaurants auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

§ 3 Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

 

I. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen. Alle gereichten Speisen sind zum ausschließlichen Verzehr an Ort und Stelle bestimmt. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Restaurants zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Restaurant berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Veranstalters entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Restaurant allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um zehn Prozent, anheben.

 

II. Für Veranstaltungen, die länger als bis 1:00 Uhr andauern, behält sich das Restaurant das Recht vor, pro angefangene Stunde einen Sonderzuschlag für Personalkosten, der von der Art und dem Umfang der Veranstaltung abhängig ist, in Rechnung zu stellen.

 

III. Rechnungen des Restaurants ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Das Restaurant behält sich vor, Bearbeitungsgebühren für Mahnungen zu erheben.

IV. Sollte eine Vorauszahlung vereinbart sein und diese Vorauszahlung nicht fristgerecht eingegangen sein, ist das Restaurant berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, der Veranstalter/Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Restaurants aufrechnen oder mindern.

 

§ 4 Lieferung und Versandkosten

 

I. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Die Versandfristen betragen in der Regel 7 Tage die Woche während der Arbeitszeit nach Versendung der Auftragsbestätigung.

 

II. Die Kosten für Verpackung und Versand der Ware sind einzelfallabhängig und werden dem Käufer gesondert berechnet. Für Auslandslieferungen werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Kosten für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet.

 

III. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er die entstehenden Zusatzkosten zu tragen.

 

IV. Sofern es sich bei dem Kauf nicht um einen Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 BGB) handelt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Lieferung an die Transportperson übergeben worden ist.

 

§ 5 Rücktrittsrecht

 

I. Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls:

 

1. höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. die Person des Veranstalters oder der Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.

3. das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.

 

Das Restaurant hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Restaurant, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurants.

 

II. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Restaurant berechtigt Schadenersatz zu verlangen, sofern eine Weitervermietung der Räume nicht mehr möglich ist. Die Stornierung der Veranstaltung ist in schriftlicher Form vorzunehmen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant.

 

Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

 

Der Veranstalter hat das Recht, binnen von vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen Veranstaltungsverträge zu widerrufen. Die Widerrufspflicht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Veranstalter dem Restaurant mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

§ per Post:

Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH

Nürnberger Str. 45A, 10789 Berlin

 

§ per E-Mail: info@bleibergs.de

 

§ im Internet: https://www.bleibergs.de/kontakt/

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn der Veranstalter den Vertrag widerruft, hat das Restaurant alle Zahlungen, wie vom Veranstalter bereits vorab geleistet wurden, unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages im Restaurant eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Veranstalter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Veranstalter verlangt, dass Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist geleistet werden sollen, so hat der Veranstalter dem Restaurant einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich des betreffenden Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

III. Stornierungen ab 7 - 5 Tage vor der Veranstaltung durch den Besteller sind wie folgt möglich:

1. Bis fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn – 25% des entgangenen Speisenumsatzes.

2. Bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50 % der Speisenkosten.

3. Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 75 % des Menüpreises.

4. Kürzer als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn – 100 % des entgangenen Speisenumsatzes.

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis X Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt, ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

§ 6 Änderung der Teilnehmerzahl und / oder der Veranstaltungszeit

 

I. Die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gelten auch für eine Reduzierung der Personenzahl.

 

II. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

 

III. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Restaurants die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Restaurant zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Restaurant trifft ein Verschulden.

 

§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken

 

I. Der Veranstalter / Gast / Gäste darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung in Restaurant grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

 

I. Soweit das Restaurant für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden in der Regel vor Veranstaltungsbeginn vereinbart.

 

II. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

III. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.

 

IV. Störungen an den vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

§ 9 Eingebrachte Gegenstände

 

I. Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Räumen des Restaurants. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants.

 

II. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen.

 

III. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dieses, darf das Restaurant die Entfernung, Lagerung und Entsorgung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der eines höheren Schadens vorbehalten. Für Materialien, die bewusst von Seiten des Veranstalters zur Entsorgung im Restaurant belassen werden, ist das Restaurant berechtigt, die entsprechende Entsorgung zu berechnen.

 

§ 10 Haftung des Veranstalters

 

I. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

II. Das Restaurant kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

§ 11 Datenschutz

 

Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhebt die Restaurant Daten des Veranstalters. Dabei werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu schützen und die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften jederzeit einzuhalten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.bleibergs.de/datenschutz/.

 

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

​

I. Für diese AGB sowie den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht.

 

II. Ist der Veranstalter, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz (Berlin) das Restaurant ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Veranstalter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 

§ 13 Unwirksame Klauseln

​

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

​

​

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Veranstaltungsvertrag Caterings und Banketts außerhalb des Restaurants Bleibergs am Nürnberger Str. 45A,10789 Berlin der Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH

​

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

 

I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurant Bleibergs (Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH), nachfolgend BLEIBERGS GMBH.

 

II. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma BLEIBERGS GMBH mit ihren Vertragspartnern (Veranstaltern). Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen BLEIBERGS GMBH und dem Veranstalter nicht. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde, der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per E-Mail, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

 

§ 2 Vertragsabschluss, Bestellungen

 

I. Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird BLEIBERGS GMBH durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

 

II. BLEIBERGS GMBH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass er für den Fall eines erweiterten Versicherungsschutzes hierfür Sorge zu tragen hat.

 

III. Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch BLEIBERGS GMBH im Voraus durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Veranstalter. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

 

§ 3 Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

 

I. Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen, verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder E-Mail erfolgen. Der Verzug tritt ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tag ab Zugang der Rechnung ein. BLEIBERGS GMBH ist berechtigt, dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. BLEIBERGS GMBH ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbedingungen, wie bei der Stellung einer Rechnung.

 

II. Für Veranstaltungen, die länger als bis 1:00 Uhr andauern, behält sich das Restaurant das Recht vor, pro angefangene Stunde einen Sonderzuschlag für Personalkosten, der von der Art und dem Umfang der Veranstaltung abhängig ist, in Rechnung zu stellen.

 

§ 4 Rücktrittsrecht

 

I. Das Restaurant BLEIBERGS GMBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, falls:

 

1. höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. die Person des Veranstalters oder der Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.

3. das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.

 

Das Restaurant BLEIBERGS GMBH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen das Restaurant, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Restaurants.

 

II. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Restaurant berechtigt Schadenersatz zu verlangen, sofern eine Weitervermietung der Räume nicht mehr möglich ist. Die Stornierung der Veranstaltung ist in schriftlicher Form vorzunehmen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Restaurant.

 

Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

 

Der Veranstalter hat das Recht, binnen von vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen Veranstaltungsverträge zu widerrufen. Die Widerrufspflicht beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Veranstalter dem Restaurant mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

per Post:

Bleibergs Feinkost, Gastro und Reiseservice GmbH

Nürnberger Str. 45A, 10789 Berlin

 

per E-Mail: info@bleibergs.de

 

im Internet: https://www.bleibergs.de/kontakt/

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn der Veranstalter den Vertrag widerruft, hat das Restaurant BLEIBERGS GMBH alle Zahlungen, wie vom Veranstalter bereits vorab geleistet wurden unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages im Restaurant eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Veranstalter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Veranstalter verlangt, dass Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist geleistet werden sollen, so hat der Veranstalter dem Restaurant einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich des betreffenden Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachte Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

III. Stornierungen ab 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Besteller sind wie folgt möglich:

1. Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 25% des entgangenen Speisenumsatzes.

2. Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 50 % der Speisenkosten.

3. Bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn – 75 % des Menüpreises.

4. Kürzer als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn – 100 % des entgangenen Speisenumsatzes.

Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis X Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Drei-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt, ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

​

§ 5 Änderung der Teilnehmerzahl und / oder der Veranstaltungszeit

 

I. Die allgemeinen Rücktrittsbedingungen gelten auch für eine Reduzierung der Personenzahl.

 

II. Der Veranstalter ist verpflichtet, BLEIBERGS GMBH die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit, ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass BLEIBERGS GMBH die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Veranstalter hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von BLEIBERGS GMBH.

 

III. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist BLEIBERGS GMBH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist BLEIBERGS GMBH berechtigt die Leistung zu verweigern.

 

§ 6 Mitbringen von Speisen und Getränken

 

I. Der Veranstalter / Gast / Gäste darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung in Restaurant grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 7 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

 

I. Soweit das Restaurant für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Miet- und/oder Bereitstellungskosten werden in der Regel vor Veranstaltungsbeginn vereinbart.

 

Der Veranstalter stellt BLEIBERGS GMBH bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist BLEIBERGS GMBH berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Veranstalter verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an BLEIBERGS GMBH zu bezahlen. Stellt der Veranstalter keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist BLEIBERGS GMBH berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Veranstalter verpflichtet sich in diesem Fall, 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen.

 

II. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

III. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen.

 

IV. Störungen an den vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

 

§ 8 Eingebrachte Gegenstände

 

I. Mitgeführte oder eingebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in der Veranstaltung. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants.

 

II. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant BLEIBERGS GMBH ist berechtigt hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Restaurant BLEIBERGS GMBH abzustimmen.

 

III. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Veranstalter BLEIBERGS GMBH bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist BLEIBERGS GMBH berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens BLEIBERGS GMBH eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Veranstalter hierfür pauschal € 100,00 zuzüglich der Gebühren.

 

§ 9 Nichtidentität zwischen Veranstalter und Auftraggeber

 

I. Alleiniger Vertragspartner von BLEIBERGS GMBH ist der Veranstalter. BLEIBERGS GMBH trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Veranstalter. BLEIBERGS GMBH ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Veranstalter nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist BLEIBERGS GMBH berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern.

 

§ 10 Haftung des Veranstalters

 

I. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

II. Das Restaurant BLEIBERGS GMBH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

§ 11 Datenschutz

 

Im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhebt die Restaurant BLEIBERGS GMBH Daten des Veranstalters. Dabei werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu schützen und die geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften jederzeit einzuhalten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter https://www.bleibergs.de/datenschutz/.

 

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

I. Für diese AGB sowie den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht.

 

II. Ist der Veranstalter, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz (Berlin) der Restaurant BLEIBERGS GMBH ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Veranstalter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

 

III. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

 

§ 13 Unwirksame Klauseln

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

​

bottom of page